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Soforthilfe IV 2.0

Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.


Mehr Informationen: hier

Antragstellung für die Soforthilfe IV 2.0 vom 31. Aug. 2020 bis 04. Sept. 2020 | ausschließlich online

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Investitionsbank Berlin

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