ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III
Antragstellung und Abschlagszahlungen gestartet
Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Kosten dafür werden bezuschusst. Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Deadline: 31 Aug 2021 | Mehr Informationen: hier | Antrag: hier
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Grafik: BMWi