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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Antragstellung und Abschlagszahlungen gestartet

Mit  der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst.  Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30  Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird.  Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler  bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie  gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Die  Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Kosten dafür werden  bezuschusst. Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der  sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe  von bis zu 7.500 Euro erhalten.

Deadline:  31 Aug 2021   |   Mehr Informationenhier   |   Antraghier

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Grafik: BMWi

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